Anmerkung:
Der Zustand der Markierung des Radfahrschutzstreifens wurde überprüft. Es konnten keine Abschnitte mit unkenntlicher Markierung festgestellt werden.
Auf Grund einer Änderung der StVO im Jahr 2024 musste die Markierung im Bereich der Bushaltestellen entfernt werden. Dadurch ist der Schutzstreifen an diesen Stellen unterbrochen. Anderenfalls dürfte der Bus in den Haltestellen nicht mehr halten das der Status der Schutzstreifen von Parkverbot auf Halteverbot hochgesetzt wurde.
Die Benutzung der Gehwege durch Radfahrer ist nicht zulässig und somit verbotswidrig. Trotzdem muss man als Autofahrer mit Radfahrern rechnen, da gemäß StVO
Kinder bis zum 8 Lebensjahr die Gehwege mit einem Fahrrad nutzen müssen und bis zum 10. Lebensjahr dürfen. Dabei darf auch entgegen der Fahrtrichtung gefahren werden.