Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Die Überwachung der Geschwindigkeiten liegt nicht in der Zuständigkeit der Kommune. Ihre Meldung wurde daher an die Straßenverkehrsbehörde des Landkreises Teltow- Fläming weitergeleitet und es wurde folgende
Sehr geehrte Damen und Herren,
über unser Sekretariat hat mich heute Ihre Anfrage vom 17. Mai 2024 erreicht. Hier baten Sie um Geschwindigkeitskontrollen in Baruth, Horstwalder Straße. Begründet wird Ihr Anliegen damit, dass Pendler und Holz-LKW von 5.00 Uhr bis 20.00 Uhr die Straße durch Lärm und Geruch (Abgas) belasten.
Die heutige Recherche bezüglich der dort zugelassenen Geschwindigkeit durch unseren Kollegen hat ergeben, dass in der Horstwalder Straße die Geschwindigkeit nicht reduziert ist und dort die ortsübliche Geschwindigkeit von 50 km/h gilt.
Unsere Schwerpunkte bilden jedoch Unfallhäufungsstellen und Bereiche mit einer Geschwindigkeitsreduzierung z. B. vor sensiblen Einrichtungen wie u. a. vor Schulen oder vor Kindertageseinrichtungen.
Eine Schule oder Kita. mit dringendem Schutzbedürfnis, die vorzugsweise für unsere Kontrollen als Gefahrenpunkt ausgewählt werden, gibt es in der Horstwalder Straße nicht.
Ein weiterer Indikator ist die Betrachtung des Unfallgeschehens, um daraus eine erhöhte Gefahr ableiten zu können. Hier habe ich mir die Daten aus der Unfalldatenliste der Polizei vorlegen lassen und zur Auswertung einen großen Zeitrahmen gewählt. Vom 1. März 2020 - 29. Februar 2024 (letzter Stand) gab es in Baruth, Horstwalder Str. keine Verkehrsunfälle, die auf eine zu hohe Geschwindigkeit zurückzuführen sind. Diese Straße wurde auch nicht in der letzten Verkehrsunfallkommission, am 15. Mai 2024, als unfallauffällig betrachtet. Das ist sehr beruhigend und positiv.
Zusammenfassend ist anzumerken, dass die Bedingungen für dringende Geschwindigkeitskontrollen in der Horstwalder Straße nicht gegeben sind und diese Straße deshalb nicht als Gefahrenpunkt einzustufen ist.
Inwiefern der Einsatztrupp der Polizei dennoch ggfl. Handlungsbedarf für eine Geschwindigkeitskontrolle sieht, kann von hier aus nicht eingeschätzt werden. Gerne kann Ihrerseits dort aber zusätzlich nachgefragt werden.
Bitte sehen Sie mir diese Entscheidung nach, aber wir müssen in unserem großen Landkreis Prioritäten setzen.
Mit freundlichen Grüßen
Sachgebietsleitung
SG Verkehrsordbnungswidrigkeiten