Anmerkung:
31.07.2024 | Vielen Dank für Ihren Hinweis. Gemäß der Hundehalterverordnung ist jeder Hundeführer verpflichtet, die durch das Tier verursachten Verunreinigungen auf öffentlichen Straßen oder Anlagen unverzüglich und schadlos zu entfernen und ordnungsgemäß zu entsorgen. Wird die Verunreinigung nicht beseitigt, handelt es sich um eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hundehalter die den Hundekot nicht beseitigen, sind jedoch leider selten feststellbar und können nur zur Verantwortung gezogen werden, wenn diese eindeutig ermittelt und durch (gerichtsfeste) Zeugen benannt werden.
Die Außendienstmitarbeiter sind für das Thema sensibilisiert und führen zusätzliche Kontrollen auch außerhalb der regulären Dienstzeiten durch. Sie sprechen nach Möglichkeit die Hundebesitzer an und fordern sie zur Beseitigung des Hundekots auf. Außerdem wird auf die im Stadtgebiet zahlreich bereitgestellten Hundekotbeutelspender verwiesen.
Bereits durchgeführte Kontrollen zu dieser Problematik haben sich in der Vergangenheit leider als wenig wirksam erwiesen.
Zur Ahndung von Verstößen ist die Stadt Perleberg auch auf die Mithilfe der Bevölkerung angewiesen.
Ihre Maerker-Redaktion