Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
In dem Stamm der Esche an der Bergstraße befindet sich ein Hornissennest. Ein Sachverständiger einer Schädlingsbekämpfungsfirma bestätigte, dass es sich um friedfertige einheimische Hornissen handelt. Diese Hornissen stehen unter besonderem Artenschutz. Der Bauhof hat den unmittelbaren Bereich abgesperrt. Ein Hinweisschild wird demnächst angebracht.
Hier noch folgende Hinweise:
Hornissen sind zwar groß, dafür aber genauso friedlich wie Hummeln. Sie stechen nur sehr selten und ihr Stich ist entgegen aller Behauptungen nicht gefährlicher als ein Wespen- oder Bienenstich. Die Saison der Hornissen beginnt im Frühjahr und endet im Herbst.
Gemäß Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV) zählt die Hornisse zu den besonders geschützten Arten. Hornissen stehen unter Artenschutz, weil ihr Bestand gesunken ist. Außerdem sind diese Insektenjäger nützliche Schädlingsvertilger. Sie dürfen weder getötet noch gestört werden. Außerdem ist es verboten, ihre Nester eigenmächtig zu zerstören oder zu entfernen.
Das vorsätzliche oder fahrlässige Anlocken, Fangen oder Töten einer Hornissenkönigin bzw. eines Hornissenvolkes kann aufgrund dessen ein Strafverfahren zur Folge haben.