Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Überwachungskamera
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
239513
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Hinweis die Landesbeauftragte für den Datenschutz:
Beschwerdeformular | Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Brandenburg (https://www.lda.brandenburg.de/lda/de/service/formulare-und-musterschreiben/beschwerdeformular/)
Zitat aus dem 2019er Tätigkeitsbericht der Landesbeauftragten:
„Die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) gibt der Landesbeauftragten verschiedene Instrumente an die Hand, mit denen sie Verantwortliche zu einer recht- und ordnungsgemäßen Datenverarbeitung anhalten kann. Sie kann die Verantwortlichen warnen und verwarnen, bestimmte Handlungen oder Unterlassungen erzwingen und eine Datenverarbeitung auch gänzlich verbieten. Ob eine Maßnahme ergriffen wird und, wenn ja, welche, liegt im pflichtgemäßen Ermessen der Landesbeauftragten. Der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit ist zu beachten. Er verlangt, dass eine Maßnahme geeignet ist, um das mit ihr bezweckte Ziel zu erreichen. Die Maßnahme muss außerdem in einem angemessenen Verhältnis zum Umfang und Gewicht des festgestellten Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Vorschriften stehen und dabei dem Prinzip des mildesten Mittels gerecht werden.“