Glatte Straße
Kategorie: Straßen und Wege
ID:
274890
Status: erledigt (grün).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis. Der Fontanering gehört zur Anliegerpflicht und ist durch die Anlieger zu reinigen. Der Winterdienst wird somit nicht durch die Gemeinde übernommen. Wir werden die Anlieger entsprechend auffordern Ihrer Pflicht nachzukommen. Alternativ können Sie sich auch gern selbst auf dem schnellsten Weg an Ihre Hausverwaltung wenden.