Status
Beschreibung
Ort/Datum/Foto
Vermehrtes Fuchsaufkommen
Kategorie: Tiere/Ungeziefer
ID:
309169
Status: abschließend bearbeitet (grün/gelb).
Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Füchse fallen unter das Jagdgesetz. Die angegebenen Örtlichkeiten befinden sich im befriedeten Bezirk. Hier ruht die Jagd, ein Jäger kann nicht ohne Weiteres tätig werden. Betroffene Grundstückseigentümer haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Jagd im befriedeten Bezirk bei der unteren Jagdbehörde zu stellen. Das Antragsformular ist auf der Landkreisseite (untere Jagdbehörde) zu finden. Mit gebührenpflichtiger Verbescheidung seitens der unteren Jagdbehörde kann anschließend ein Jäger hinzugezogen werden, der das Raubtier, sollte es unters Jagdgesetz fallen, mittels Fallenfang auf dem entsprechenden Grundstück bejagen kann.
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an die untere Jagdbehörde wenden.
Tel.: 03541 870 3494
Mail: jagd-fischerei@osl-online.de
Ihr Maerker-Redakteur