Anmerkung:
Vielen Dank für Ihren Hinweis.
Es handelt es sich bei dem von Ihnen geschilderten Sachverhalt um eine mögliche unsachgemäße Ableitung häuslichen Abwassers. Solches Abwasser, auch wenn es im Zusammenhang mit einer Gartendusche entsteht, unterliegt den Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Es darf grundsätzlich nicht unbehandelt ins Erdreich gelangen. Für die Überprüfung und gegebenenfalls Einleitung weiterer Maßnahmen ist die untere Wasserbehörde des Landkreises zuständig. Ich habe ihre Meldung daher zuständigkeitshalber an die untere Wasserbehörde weitergeleitet.
Mit freundlichen Grüßen – Ihre Stadtverwaltung Altlandsberg